Hausgeldabrechnung prüfen

Einheit, Beschlusslage und Jahresabrechnung erfassen — geprüft werden Verteilerschlüssel und Miteigentumsanteile, Einnahmen-/Ausgabenprinzip, Rechenwerk, Abrechnungsspitze gegen die beschlossenen Soll-Vorschüsse, Erhaltungsrücklage, Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), § 35a-Anteile, Wirtschaftsplan, Vorjahr und Marktband. Für Wohnungs- wie Gewerbeeinheiten. Sie erhalten den Befund je Position und auf Wunsch den Entwurf des Schreibens an die Verwaltung; versandt oder angefochten wird nichts automatisch.

Einheit, Gemeinschaftsordnung und Beschlüsse

Zu prüfende Jahresabrechnung

Beschlossener Wirtschaftsplan (optional)