Nebenkosten- und Hausgeldabrechnungen — geprüft aus Zahlersicht

Zahlen Sie nur, was vereinbart und richtig gerechnet ist.

Der Abrechnungsprüfer prüft Nebenkosten- und Hausgeldabrechnungen gegen Vertragswerk bzw. Beschlusslage, Vorjahr und Marktband — nachvollziehbar Position für Position, mit fertigem Entwurf für Rückfragen und Beanstandung. Wohnraum und Gewerbe werden getrennt geprüft und getrennt bepreist, weil dort andere Maßstäbe gelten. Entschieden und versandt wird nichts automatisch.

Abrechnung jetzt prüfenFestpreis je geprüfter Abrechnung — Wohnraum ab 39,00 €, Gewerbe ab 149,00 €.

Prüfarten

Nebenkosten Wohnraum
für Mieterinnen und Mieter
39,00 € je Abrechnung

Geprüft gegen Mietvertrag und Nachträge: Umlagefähigkeit nach § 2 BetrKV, Verteilerschlüssel, Fläche, Rechenwerk, Vorauszahlungen, Fristen und Vorjahr.

Wohnraum prüfen
Betriebskosten Gewerbe
für Gewerbemieter — Laden, Büro, Logistik, Sonderfläche
ab 149,00 € je Abrechnung

In der Gewerbemiete zählt die Umlageklausel: jede Kostenart muss vereinbart sein, Verwaltungs- und Wartungskosten der Höhe nach bestimmbar, „Dach und Fach" nicht umlegbar. Dazu Obergrenzen, Nachträge und Marktband.

Gewerbe prüfen
Hausgeldabrechnungen
für Wohnungs- und Gewerbeeigentümer in der WEG
ab 49,00 € je Abrechnung

Prüfung gegen Wirtschaftsplan und Beschlusslage: Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder beschlossenem Schlüssel, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Erhaltungsrücklage, Vermögensbericht, Abrechnungsspitze gegen die Soll-Vorschüsse und § 35a-Anteile.

Hausgeld prüfen

Ablauf

Schritt 1
Unterlagen hineinziehen

Abrechnung, Vertrag bzw. Wirtschaftsplan und Nachträge per Drag & Drop. Jede Datei wird selbst zugeordnet, Sie sehen Eingangsdatum und die erkannten Daten — jede Zahl bleibt auf die Fundstelle im Dokument zurückführbar.

Schritt 2
Prüfung

Vertrags- bzw. Beschlussstand, Umlagefähigkeit je Kostenart, Verteilerschlüssel und Fläche, Rechenwerk, Vorauszahlungen und Saldo, Vorjahr und Marktband.

Schritt 3
Befundliste und nächste Schritte

Sie erhalten die Befunde mit strittigem Betrag je Position, die Liste der noch anzufordernden Unterlagen und den Entwurf für Rückfragen. Je Befund können Sie den Fall an einen Anwalt aus dem Netzwerk weitergeben — Versand und Entscheidung bleiben bei Ihnen.

Was geprüft wird

Vertrag, Nachträge, Beschlüsse

Nachträge und Beschlüsse werden chronologisch angewandt; umlagefähig ist nur, was vereinbart bzw. beschlossen ist — Ausschlüsse gehen vor.

Umlagefähigkeit

Trennung nach BetrKV: nicht umlagefähige Positionen wie Instandsetzung, Verwaltung ohne Vereinbarung oder Leerstandsanteile werden herausgezogen.

Rechenwerk

Verteilerschlüssel, Flächen, Miteigentumsanteile, Summen, Vorauszahlungen und Saldo werden nachgerechnet — inklusive Zeitanteil bei Mietbeginn, Auszug oder Eigentumsübergang im Zeitraum.

Fristen

Abrechnungszeitraum, Abrechnungsfrist und Zugangsdatum werden geprüft; verspätete Nachforderungen werden benannt.

Rücklage und Vorschüsse

Bei Hausgeld: Erhaltungsrücklage getrennt vom Ergebnis, Abrechnungsspitze gegen die beschlossenen Soll-Vorschüsse, § 35a-fähige Lohnanteile.

Plausibilität

Vergleich mit der Vorjahresabrechnung: neue und entfallene Kostenarten, auffällige Steigerungen je Position.

Marktband

Einordnung der Kosten je Quadratmeter gegen Marktbänder, um überdurchschnittliche Positionen sichtbar zu machen.

Jede Beanstandung nennt Grundlage und Empfehlung, damit Sie sie gegenüber Vermieter oder Verwaltung belegen können. Die fachliche Entscheidung bleibt bei Ihnen — es wird nichts gebucht, nichts anerkannt und nichts versandt.
Bleibt es strittig? Auf Ihren Wunsch unterstützt Sie ein Anwalt aus unserem Netzwerk — mit dem Prüfbefund als Grundlage, damit die Mandatierung nicht bei Null beginnt. Die Prüfung selbst ist keine Rechtsberatung; ob und wen Sie einschalten, entscheiden Sie.